§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter
Stand: 12.06.2026
Wird zitiert von 133
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 20.06.2000 – 11 L 836/00
- VG Stuttgart, 22.02.2013 – A 11 K 800/12Zitiert von 5
- BVerfG, 14.05.1996 – 2 BvR 1938/93 · Asylrecht; Sichere DrittstaatenZitiert von 618
- BGH, 05.07.2023 – XII ZB 155/20Berichtigung eines Geburtenregistereintrags: Flüchtlingseigenschaft eines KindesZitiert von 7
- VG Frankfurt am Main, 15.06.2011 – 1 K 342/11.F.A
- BSG, 24.06.2021 – B 7 AY 2/20 RAsylbewerberleistungen - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von Leistungen für die Vergangenheit - Erforderlichkeit einer fortbestehenden Bedürftigkeit - Begrenzung des Überprüfungszeitraums auf ein Jahr - sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis - Ausreise aus dem Bundesgebiet während des BerufungsverfahrensZitiert von 14
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 25.02.2026 – 31 L 481/25 AZitiert von 1
- BGH, 18.02.2026 – XII ZB 254/25Wirksamkeit einer aus dem islamischen Rechtskreis stammenden Brautgabevereinbarung
- VG Berlin, 09.10.2025 – 1 K 6/24 A
133 Entscheidungen zu § 2 AsylG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/2#abs-1 (1) Asylberechtigte genießen im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/2#abs-2 (2) Für das Verfahren zur Prüfung der Anerkennung der Asylberechtigung finden die verfahrensbezogenen Regelungen der Verordnungen
entsprechende Anwendung, soweit in Artikel 16a des Grundgesetzes, in diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/2#abs-3 (3) Ausländer, denen bis zum Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Asyl gewährt worden ist, gelten als Asylberechtigte.